2.1.3 Städtebau und Stadtplanung

Städtebau und Stadtplanung umfassten – trotz der Bezeichnung – nicht nur das Planen und Bauen in Städten und Metropolen, sondern beschäftigen sich mit allen kleineren und grösseren Ansammlungen von Gebäuden und deren Umraum, die als Siedlung oder Ortschaft gekennzeichnet werden können. Einige Autoren sprechen auch von der Dorf- und Stadtplanung oder von „Ortsplanung“ im Allgemeinen.

Die Begriffe Städtebau und Stadtplanung werden oft synonym benutzt, vor allem in der Öffentlichkeit – aber auch bei Baufachleuten. Jedoch (korrekt betrachtet) unterscheidet man mit den beiden Bezeichnungen zwei unterschiedliche Tätigkeitsfelder:

  • Städtebau behandelt in erster Linie das Räumliche und Architektonische einer Stadt oder eines Ortes, befasst sich mit Entwurfs- und Wahrnehmungsfragen von städtischen Situationen und bezieht sich auf urbane Fragestellungen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei der öffentliche Raum und seine gestalterisch- und sozial-ordnende Funktion beim Miteinander von privaten und öffentlichen Nutzungssphären. Stadträumliche, aber auch nutzungsbezogene Überlegungen befassen sich mit der Stadt als kulturellem Handlungsraum und seinen urbanen und kunsthistorischen Qualitäten bis hin zu Imagefragen. Die Stadt wird unter einem architektonisch-räumlichen Blickwinkel betrachtet, und es geht um die Auseinandersetzung mit der baulichen und funktionalen (Weiter-) Entwicklung eines Ortes.
  • Stadtplanung ist ein etwas engerer, auch genauer zu definierender Begriff, der sich im Kontext kommunaler Aufgabenstellungen auf die grossräumlichen und sozialpolitischen Arbeitsfelder der Stadtorganisation und -entwicklung bezieht. Hierbei befasst man sich mit der Bauleitplanung, mit Infrastrukturthemen und statistischen Planungsdaten wie Bevölkerungszahlen, Einzugsgebieten, Verkehrsplanung usw. In der Stadtplanung denkt und plant man eher zweidimensional (d.h. in der Fläche) bis hin zu den Massstabsebenen der Regional- und Landesplanung. Hierbei geht es oft um das (politisch-planerische) Aushandeln zwischen unterschiedlichen Interessen wie Naturschutz, wirtschaftlichen Entwicklungen sowie um Konflikte zwischen gesellschaftlichen und privaten Anforderungen an die Umwelt. Wohnprobleme werden behandelt und gewerbliche Planungsvorhaben, um die (Boden-) Nutzungen in einer Kommune oder zwischen konkurrierenden Gemeinden zu planen, zu überprüfen und (planungs- und bau-) rechtlich abzusichern.