3.2.5 „Die Zeiten retten?“ ‒ Städtebaulicher Denkmalschutz:

Nicht nur Situationen stattgefundener tabula rasa findet man in der gebauten Umwelt, sondern auch das vermeintliche Gegenteil, den Denkmalschutz. Dieser befasst sich meist mit einzelnen Bauwerken und entstand als staatliche, kulturelle Aufgabenstellung im 19. Jahrhundert. Schon damals erkannten einige Denkmalpfleger „der ersten Stunde“ (wie Alois Riegl und Georg Dehio), dass ein geschütztes einzelnes Bauwerk durch bauliche Missgriffe in seiner näheren Umgebung beeinträchtigt werden kann; dieses also zumindest eines Umgebungsschutzes bedarf. Auch gibt es grossflächige Dorf- und Stadtanlagen, die nicht nur aus einzelnen, hochkarätigen Gebäuden bestehen, sondern das Miteinander, ein Ensemble aus einer Vielzahl von schlichten Häusern hat ebenfalls einen (kunsthistorischen) Wert als Gesamtanlage. Deshalb hat man in Deutschland, vor allem seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts, den Begriff des „städtebaulichen Denkmals oder Stadtdenkmals“ und ein zugehöriges planerisches und rechtliches Instrumentarium entwickelt.

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Dieses BAM Städtebau ist nicht der Ort, die speziellen Arbeitsweisen hierfür vorzustellen. Im Rahmen dieser „Zeit-Betrachtung“ muss der Hinweis genügen, dass die Überlieferung und Bewahrung stadträumlicher Situationen ein (in Teilen) zeit-konservierender Eingriff ist, der ein „Stück gebaute Umwelt“ einer besonderen Betrachtung, Erfassung, Beschreibung und ggf. planerischen Regulierung unterzieht. Hierbei sind die jeweiligen zeitbedingten Orts- und Bauwerksausformungen systematisch zu analysieren und zu bewerten, um dem Ziel der „Erhaltung“ – trotz und mit den erforderlichen Erneuerungen – zu genügen. Städtebaulicher Denkmalschutz und -pflege ist eine Zeit-Aufgabe, um der Vergangenheit eine Zukunft zu geben – anhand der Masstäbe der Gegenwart: was soll für die Zukunft – wie? – bewahrt werden?