2.7 Städtebauliche Begriffe

Universelles Wissen und allgemein-gültige Definitionen sind selten Thema und (erreichbares) Ziel von Architektur und Städtebau, allein schon wegen ihrer starken Geographie- und Kulturbindungen und ihre Gebundenheit an alltägliches, menschliches Tun, was sich regional, zeitbezogen unterschiedlich – trotz „Globalisierung“ – entwickelte und soweit ersichtlich, zukünftig noch eine Weile sich weiterhin „nicht-generalisierbar“ global entwickeln wird. In den Metropolen werden die Lebensweisen sich jedoch immer mehr aneinander annähern. In jedem Falle sollen Begriffe und Fachwörter eine gewisse überindividuelle, möglichst verallgemeinerbare Bedeutung beinhalten, um einen fachlichen Austausch und Diskurs zu erleichtern.

Auch in der Architektur und im Städtebau gibt es verbindliche, allgemein anerkannte Fachbegriffe – jedoch – abgesehen von denen des Bau- und Planungsrechtes, in den Normen und z.T. in der Kunst- bzw. Baugeschichte – auch viele, die mit unklaren, wechselnder oder verschiedenen Bedeutungen und Inhalten benutzt werden. Vor allem Begriffe bzgl. Gestaltung, Urbanität, Stadt- und Raumerleben und -nutzungen usw. sind epochenbezogen, modisch-zeitgebunden oder „architektur-ideologisch“ bzw. „architekturtheoretisch“ unterschiedlich inhaltlich besetzt. Mehr oder weniger präzise formuliert, umschreiben sie möglicherweise verschiedene „Wahrheiten“ bzw. Sachverhalte. In den Sozialwissenschaften gibt es ähnliche Entwicklungen, jedoch bauen dort Begrifflichkeiten eher – und jeweils definiert – aufeinander auf.